NIS2 – Grundlagen, Geschäftsleitungs-Schulungen und Systeme zur Angriffserkennung (SzA) (Webinar | Online)

Jetzt wird es konkret: Was du als Unternehmen wirklich wissen musst

Die NIS2‑Richtlinie steht kurz vor der Umsetzung: Der Bundestag hat zugestimmt – und spätestens zu Weihnachten liegt sie sinnbildlich „unter dem Baum“.
Für dich und dein Unternehmen bedeutet das: Jetzt wird es ernst.

In meinem Webinar am 10.12.2025 um 10 Uhr bekommst du klare Orientierung zu den drei entscheidenden Themen:

  • NIS2‑Grundlagen: Was die Richtlinie für dein Unternehmen bedeutet – und wie du pragmatisch startest
  • Geschäftsleitungs‑Schulungen: Warum sie Pflicht sind und wie sie echten Mehrwert bringen
  • Systeme zur Angriffserkennung (SzA): Was „angemessen“ ist – und wie du die richtige Lösung findest

Die Kernthemen im Detail1. NIS2‑Grundlagen – Was du jetzt wissen musst

NIS2 betrifft weit mehr als nur die IT‑Abteilung.
Die Richtlinie fordert von dir:

  • Steuerung durch die Unternehmensführung
  • strukturiertes Risiko‑ und Sicherheitsmanagement
  • klare Verantwortlichkeiten
  • kontrollierte Lieferketten
  • dokumentierte Prozesse und Maßnahmen

Du musst nachweisen können, dass du Risiken kennst, bewertest und angemessen behandelst – und dass deine Schutzmaßnahmen zum Schutzbedarf passen.

Ein ISMS bietet dafür eine solide Basis.
Im Webinar kläre ich, ob du dafür zwingend eine eigene ISMS‑Software brauchst – oder ob du pragmatischer starten kannst.

2. Geschäftsleitungs‑Schulungen – Pflicht und Chance zugleich

NIS2 schreibt verpflichtende Schulungen für die Leitungsebene vor.
Das BSI empfiehlt mindestens vier Stunden – und das hat einen guten Grund.

Du als Geschäftsleitung musst verstehen:

  • Welche Risiken du verantwortest
  • Welche Meldepflichten gelten
  • Welche Haftung entsteht
  • Wie du über Risikomanagement steuerst

Diese Schulungen sind weit mehr als ein Pflichttermin.
Sie schaffen Klarheit, erhöhen die Entscheidungsfähigkeit – und stärken das Sicherheitsniveau deines gesamten Unternehmens.

Im Webinar zeige ich dir, wie solche Schulungen aussehen können und welchen Mehrwert sie bringen.

3. Systeme zur Angriffserkennung (SzA) – Was ist „angemessen“?

NIS2 verpflichtet zur Meldung von Sicherheitsvorfällen – dafür brauchst du SzA.
Aber bedeutet das automatisch ein vollständiges SOC?

Nein.
Die richtige Lösung hängt ab von:

  • deinem Risiko
  • der Kritikalität deiner Prozesse
  • deiner IT‑Struktur

Für manche Unternehmen reicht ein gehärteter Logging‑ und Monitoring‑Ansatz.
Andere benötigen MDR/XDR‑Services oder eine 24/7‑Überwachung.

Ziel ist nicht maximale Technologie – sondern maximale Wirksamkeit bei angemessenem Aufwand.
Im Webinar bekommst du konkrete Beispiele und Entscheidungslogiken.

Webinar: NIS2 – Klare Orientierung statt Unsicherheit

Ich gebe dir einen kompakten, verständlichen Überblick:

  • Was NIS2 wirklich verlangt
  • Was du sofort angehen solltest
  • Wie du sinnvoll startest
  • Was in der Praxis wirklich zählt

Aus der Perspektive eines CISM, ISMS‑Beraters und BCM‑Praktikers.

Wenn du NIS2 bisher noch nicht angegangen bist, erhältst du klare Orientierung.
Wenn du bereits gestartet bist, bekommst du wertvolle Impulse für deine nächsten Schritte.

Eventdatum: Mittwoch, 10. Dezember 2025 10:00 – 11:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PASSION4IT GmbH
Postackerweg 9
94234 Viechtach
Telefon: +49 (9942) 46593-0
https://passion4it.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet